AGBs

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
I. GELTUNGSBEREICH
1.1 B. JACOBS erbringt alle eigenen Lieferungen, Leistungen und Angebote ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. B. JACOBS ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Eine solche Änderung tritt mit Wirkung für die Zukunft in Kraft, auch wenn der Kunde hierüber nicht ausdrücklich informiert wurde. Die Ankündigung erfolgt ausschließlich durch Veröffentlichung im Internet auf den Seiten von B. JACOBS unter der Adresse http://www.lucid.de. Widerspricht der Kunde den geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach deren Veröffentlichung im Internet, so werden die geänderten oder ergänzenden Bedingungen wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist B. JACOBS berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten oder ergänzenden Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.
1.2 Anders lautende Geschäftsbedingungen oder Abweichungen von den getroffenen Vereinbarungen im Bestätigungsschreiben des Kunden werden nur wirksam, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen.
1.3 Ergänzungen oder Änderungen sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Der Schriftform wird auch in der Form der telekommunikativen Übermittlung genügt.
1.4 Der Vertrag kommt mit Gegenzeichnung des Kundenantrags durch B. JACOBS oder mit erster Erfüllungshandlung zustande, ohne daß es einer Mitteilung an den Kunden bedarf.
1.5 Es gilt das formelle und materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland.

II. SORGFALTS- UND MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN
2.1 Diese folgenden Mitwirkungspflichten sind wesentliche Vertragspflichten des Kunden.
2.2 Es wird bei geschäftlichen Kunden auch ohne weiteren Hinweis davon ausgegangen, daß wichtige Daten usw. regelmäßig (mindestens einmal täglich) gesichert werden und bei Anfang der Arbeiten am Computer eine Sicherung vorgenommen wurde oder daß mit dem oder den letzten vorhandenen Backups der oder die Rechner, an denen Arbeiten vorgenommen werden ohne wirtschaftlichen Schaden wiederhergestellt werden kann.
2.3 Alle Arbeiten am Computer des Kunden geschehen auf eigene Gefahr und auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Bei möglichen Komplikationen zwischen Hard- und Software wurde der Kunde soweit dies mir oder dem ausführendem Mitarbeiter oder externen Dienstleister bekannt war darauf hingewiesen.
2.4 Es ist unbedingt erforderlich (auch ohne Nachfrage), daß bekannte Hardwareschäden, fehlerhafte Software- oder Betriebssysteminstallationen/-Zustände oder die Vermutung darüber vor der Arbeit am betroffenem Computer oder damit verbundenen Systemen gemeldet und ausführlich beschrieben werden.
2.5 Sofern B. JACOBS ein individuelles Leistungsangebot abgegeben hat, sind die Angaben des Kunden über sein momentan bestehendes EDV-System, Angaben über beabsichtigte Hardwareerweiterungen und/oder die fachlich funktionalen Aspekte dessen Grundlagen. Der Kunde trägt das Risiko dafür, daß der Vertragsgegenstand seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht.
2.6 Es ist sicherzustellen, daß sich auf den verwendeten Geräten keine Viren oder schädigende Software befinden. Sollte dieser Bedingung nicht gegeben sein kann vor Ausführung jeglicher Arbeiten ein Überprüfung auf Viren erforderlich sein.
2.7 Bei Veränderungen an jeglicher Software eines Computers des Kunden ist durch ihn die zur jeweiligen Software gehörende Original-Datenträger bereitzuhalten sowie der des Betriebssystems.
2.8 Der Kunde stellt selber sicher, daß jeder, der installierte Programme nutzt, dies nur im Rahmen der Lizenzvereinbarung dieser Programme durchführt und diese Lizenzvereinbarungen einhält. Dies gilt sowohl als von B. JACOBS für den Kunden besorgte Software als auch für von dem Kunden selber bereitgestellte Software. B. JACOBS haftet nicht für von ihm nicht vorsätzlich begangenen Verstößen gegen diese Lizenzvereinbarungen oder von solchen, die vom Kunden begangen wurden und ist von Schadensersatzansprüchen oder sonstigen Strafen freizuhalten.

III. HAFTUNG
3.1 B. JACOBS oder ein beauftragter Dienstleister oder Mitarbeiter haftet weder dem Auftraggeber gegenüber noch gegenüber sonstigen Personen, Firmen, Institutionen oder Behörden für beschädigte Hardware, beschädigte oder nichtwiederherstellbare Software, verlorengegangene Daten, aufgrund der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten und Informationen inhaltlich falschen oder mißverständlichen Internetseiten, eine zeitweise Nichterreichbarkeit des Internetangebotes oder einzelner Seiten oder einzelner Dienste sowie einem zeitweisem Ausfall der Möglichkeit, E-Mails zu empfangen oder zu versenden oder des Internetzuganges, soweit diese Umstände durch den Provider oder einen anderen externen Dienstleister oder Umständen die außerhalb meines Einflußbereiches liegen verursacht wurden, durch einen aus den genannten Gründen entstandenen Arbeits-, Umsatz- oder Einkommensausfall oder sonstige entgangene geldwerte oder nicht geldwerte Vorteile, sofern nicht grober Vorsatz nachgewiesen werden kann.
3.2 Die Funktionsfähigkeit bereits beim Kunden installierter Soft- und Hardware mit der neuen, vertragsgegenständlichen Soft- und Hardware, ist nicht geschuldet, soweit nicht ausdrücklich vereinbart. Gegenstand der Leistungspflicht von B. JACOBS ist - auch wenn die Installation als solche von B. JACOBS erbracht wird - insbesondere nicht die Anpassung bereits beim Kunden bestehender Soft- und Hardware an die vertragsgegenständliche Soft- und Hardware. Dies gilt auch dann, wenn die bereits beim Kunden vorhandene Soft- und Hardware von B. JACOBS bezogen worden ist.
3.3 Bei der Beschaffung und / oder Pflege von Internet-Domains wird B. JACOBS im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem DENIC, dem InterNIC oder einer anderen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Durch Verträge mit solchen Organisationen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet. B. JACOBS hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluß. B. JACOBS übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, daß die für den Kunden beantragten und delegierten Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain beruhen, stellt der Kunde B. JACOBS hiermit frei.
3.4 Die Haftung von B. JACOBS, wenn eine solche ungeachtet der vorstehenden Regelungen aus welchem Rechtsgrund auch immer gegeben sein sollte, beschränkt sich in jedem Fall auf Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder auf der Verletzung einer für das Vertragsverhältnis wesentlichen Hauptpflicht beruhen. Für Schäden, die auf einer fahrlässigen Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten oder von Pflichten im Rahmen der Vertragsverhandlungen beruhen, wird die Haftung für mittelbare Schäden und untypische Folgeschäden ausgeschlossen und im übrigen der Höhe nach auf den vertragstypischen Durchschnittsschaden begrenzt. Eine etwaige zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

3.5 A. Ausschluss von zufällig entstandenen Schäden, Folgeschäden und anderen Schäden: Im größtmöglich durch das anwendbare Recht gestatteten Umfang kann B. JACOBS in keinem Fall für irgendwelche speziellen, zufällig entstandenen oder Folgeschäden, für Strafschadensersatz oder indirekte Schäden oder Verluste (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenen Gewinnen oder Verlust von Daten oder anderen Informationen, aus Betriebsunterbrechungen, Personenschäden, dem Verlust von Privatsphäre, der Verletzung von Vertragspflichten einschließlich Pflichten nach Treu und Glauben oder Sorgfaltspflichten, Fahrlässigkeit und jeglichen anderen Vermögensschäden oder anderen Verlusten) haftbar gemacht werden, die infolge oder in irgendeinem Zusammenhang mit den Materialien von B. JACOBS entstehen, selbst dann nicht, wenn B. JACOBS auf die mögliche Entstehung solcher Schäden hingewiesen wurde oder solche Schäden hinreichend vorhersehbar waren, und unabhängig von der Art des Vorgangs, ob aufgrund eines Vertrags, unerlaubter Handlungen (einschließlich Fahrlässigkeit), verschuldensunabhängiger oder Produkthaftung, inkorrekter Darstellung oder jeglicher anderen Art.
B. Haftungsbeschränkung und ausschließlicher Anspruch: Vorbehaltlich anwendbaren Rechts und ungeachtet jeglicher Schäden, die Ihnen aus irgendeinem Grund entstehen könnten (einschließlich ohne Einschränkung sämtliche in Abschnitt A. weiter oben genannten Schäden sowie sämtliche direkten oder allgemeinen Schäden) gilt Folgendes: die gesamte Haftung von B. JACOBS für jegliche Verletzung dieser Vereinbarung oder für jeglichen Klagegrund (einschließlich ohne Einschränkung aufgrund eines Vertrags, unerlaubter Handlung einschließlich Fahrlässigkeit, verschuldensunabhängiger oder Produkthaftung, falscher Darstellung oder anderweitig) oder aufgrund einer beschränkten Garantie oder hinsichtlich jeglicher Materialien von B. JACOBS und Ihr alleiniger Anspruch gegen B. JACOBS (mit Ausnahme von Ansprüchen auf Reparatur oder Ersatz nach Wahl von B. JACOBS oder einer anderen Person im Rahmen einer beschränkten Garantie) ist auf den Umfang des Schadens (die nicht in Abschnitt A. ausgeschlossen sind), der Ihnen tatsächlich infolge angemessenen Vertrauens entstanden ist, und auf eine Höhe begrenzt, die dem höheren Betrag von (a) dem tatsächlich von Ihnen für den Bestandteil der Dienstleistungen inklusive Hard- und Software an B. JACOBS gezahlten Betrag, der den Schaden verursacht, oder (b) fünf Euro (€ 5,00) entspricht.
C. Schadensersatz: Sie erklären sich einverstanden, B. JACOBS, seine Mitarbeiter, Nachfolgefirmen, Zulieferer, Niederlassungen und verbundenen Unternehmen sowie dessen und deren Mitarbeiter, Führungskräfte und Geschäftsleitung zu schützen, zu entschädigen und schadlos zu halten im Hinblick auf und gegen jegliche Ansprüche, Verluste, Schäden, Kosten oder Aufwendungen (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren), die infolge oder in irgendeinem Zusammenhang mit einer von Ihnen verschuldeten Verletzung einer Gewährleistung oder einer anderen Pflicht oder Verpflichtung im Rahmen dieser Vereinbarung entstehen.

IV. Abnahme
4.1 Sofern keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme verlangt, oder sofern der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustandekommt, der vom Kunden zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung von B. JACOBS mit Nutzung durch den Kunden oder Begleichung des Rechnungsbetrages als abgenommen.

V. MIETOBJEKTE UND -GESCHÄFTE
5.1 Für vermietete Objekte (z.B. Telefonanlagen, Telefone, Telefonanschlüsse, Internetanschlüsse, Computer, Server, Monitore, Netzwerke, Drucker, Kopierer, Faxgeräte usw.) wird bei Übergabe der Geräte, des Gesamtsystems welches u.a. aus oben genannten Komponenten bestehen kann, eine Kaution in Höhe von zwei Monatsmieten fällig, zahlbar innerhalb von sieben Werktagen ab dieser Bereitstellung.
5.2 Die Miete wird monatlich jeweils im Voraus fällig und muß auch ohne Rechnung spätestens am dritten Werktag des aktuellen Monats auf dem Geschäftskonto von B. JACOBS wertgestellt sein. Eine Rechnung über die Mietkosten kann bei Bedarf ausgestellt werden. Sollte keine Rechnung gewünscht oder notwendig sein ist darauf zu achten, daß im Betrefffeld der Banküberweisung an B. JACOBS der Netto- wie Bruttobetrag genannt wird, sowie der Mehrwerststeuerbetrag, inklusive der Bezeichnung dieser Angaben. Beispiel: "Miete Nr. M12345-05, Betrag netto 1.000,-€, zzgl. MwSt. 160,-€ = brutto 1.160,- €"
5.3 Rückzahlung der Kaution: Die Kaution wird schnellstmöglich nach Prüfung der Mietobjekte / des vermieteten Gesamtsystems zurückgezahlt, diese Prüfung kann bis zu 14 (vierzehn) Werktage nach Zurücknahme / Übergabe / Abnahme der Zurücknahme der Mietobjekte / des vermieteten Gesamtsystemsdauern dauern. In Ausnahmefällen, wie z.B. schwer lokalisierbaren Beschädigungen der Ware behalten wir uns das Recht vor, daß sich der Zeitraum dieser Überprüfung verdoppelt. Wir weisen in diesem Falle üblicherweise den Kunden auf diesen Umstand hin. Weiterhin kann ein externer Sachverständiger zu Rate gezogen werden. Sollte nachweislich vorsätzlich ein solcher Schaden vom Kunden verursacht und verschwiegen worden sein, können die Kosten dieser Prüfung nachträglich und gesondert in Rechnung gestellt werden.
5.1 Schäden und / oder übermäßige Wertminderung und / oder merkantile Wertminderung der Geräte und / oder des Gesamtsystems nach Ablauf der Mietdauer sowie Abhandenkommen einzelner oder aller Komponenten: Hierfür können Teile der Kauton oder die Kaution insgesamt einbehalten werden. Die Höhe richtet sich nach dem anteiligen Wert dieser Komponenten. Es können Forderungen über die Kaution hinaus entstehen wenn ein Großteil oder die Gesamtheit der vermieteten Geräte / des vermieteten Gesamtsystems beschädigt, übermäßig wertgemindert wurden oder abhanden gekommen sein sollten. Eine übermäßige Wertminderung ergibt sich wenn der Zeitwert, welcher als Marktwert zu definieren ist, abzüglich des üblichen prozentualen Marktwertverfalls des Neuwertes einzelner Geräte und / oder des Gesamtsystems eine Minderung um mehr als 25 Prozent erfährt während der Mietdauer.

VI. Eigentumsvorbehalt
6.1 Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die gesamte gelieferte Ware Eigentum von B. JACOBS. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann B. JACOBS, unbeschadet sonstiger Rechte, die gelieferte Ware zur Sicherung eigener Rechte zurücknehmen, wenn B. JACOBS dies dem Kunden angekündigt und ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

VI. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
6.1 Sie erklären sich damit einverstanden, daß unbeschadet etwaiger kürzerer gesetzlicher Fristen jedwede Ansprüche aus oder in Zusammenhang mit der Nutzung des eingerichteten Services, der Soft- oder Hardware oder diesen Nutzungsbedingungen innerhalb eines Jahres nach ihrer Entstehung gerichtlich geltend gemacht werden müssen oder für immer ausgeschlossen sind.
6.2 Der Verzicht von B. JACOBS, ein Recht oder eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen auszuüben oder durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf dieses Recht bzw. die betreffende Bestimmung dar.
6.3 Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.